Batterierücknahme

Hinweise zu Batterien

Batterien können nach dem Gebrauch an der Verkaufsstelle bzw. dem Versandlager, das ist unsere Geschäftsadresse, unentgeltlich zurückgegeben werden. Das Rückgaberecht beschränkt sich auf Altbatterien der Art, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben, sowie auf die Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen. Vom Rückgaberecht nach dem Batteriegesetz nicht umfasst sind Waren mit eingebauten Altbatterien. Rückgaberechte auf anderer gesetzlicher Grundlage bleiben unberührt.

Der Endnutzer von Batterien ist gesetzlich verpflichtet, Altbatterien einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen, also bei einem zur Rücknahme verpflichteten Vertreiber (beispielsweise GeKaHo) oder einem behördlich genehmigten herstellereigenen Rücknahmesystem zurückzugeben. GeKaHo ist verpflichtet, zurückgenommene Geräte-Altbatterien dem Gemeinsamen Rücknahmesystem der Hersteller von Gerätebatterien zur Abholung bereitzustellen. Die Hersteller sind verpflichtet, Altbatterien zurückzunehmen und nach den gesetzlichen Vorschriften zu verwerten bzw. zu beseitigen.

Auf den gesetzlich vorgeschriebenen Umgang mit Altbatterien, insbesondere die hier in Ziff. 13.2 Satz 1 erläuterte gesetzliche Verpflichtung des Endnutzers, weist das folgende Symbol auf der Batterie selbst bzw. ihrer Verpackung hin, zu dessen Anbringung der Hersteller vor dem erstmaligen Inverkehrbringen der Batterie verpflichtet ist:



Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, muss der Hersteller außerdem unterhalb des Symbols die chemischen Zeichen der Metalle (Hg, Cd, Pb) aufbringen, bei denen der Grenzwert überschritten wird.

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